Betreuungskosten- und Vertrag

Betreuungskosten

Um Familien die Freiheit und Unterstützung  zu geben flexibel arbeiten zu können, wird die Kindertagespflege  staatlich gefördert. Daher können Sie als Eltern / Erziehungsberechtigte, beim Landratsamt Calw, bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe einen Antrag auf öffentliche Förderung stellen.

Kosten pro Betreuungsstunde ohne Antrag auf Förderung:

U3 Kinder 7,50 EUR

Ü3 Kinder 7,00 EUR

Mit Antrag auf Förderung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, reduziert sich der Kostenbeitrag  auf die Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder.

Kosten pro Betreuungsstunde mit Antrag auf Förderung:

2,23 EUR bei einem Kind

1,72 EUR bei zwei Kindern

1,14 EUR bei drei Kindern

0,38 EUR bei vier oder mehr Kindern

– Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamt Calw:

https://www.kreis-calw.de/kindertagespflege (externer Link)

Ich habe Ihnen unten alle Informationen und Dokumente verlinkt die Sie benötigen:

– Merkblatt zum Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege, Betreuung im eigenen Haushalt

–> externer Link zum Formular

– Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege

–> externer Link zum Formular

– Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten der Kindertagespflege

–> externer Link zum Formular

 

Betreuungsvertrag

Ich arbeite als selbständige Kindertagespflegeperson und schließe mit Ihnen als Eltern/ Erziehungsberechtigte einen zivilrechtlichen Betreuungsvertrag ab.

In diesem Vertrag werden alle wichtigen, rechtlichen und erforderlichen Betreuungskriterien die Ihnen als Eltern und mir als Kindertagespflegeperson wichtig sind festgeschrieben.

In unserem persönlichen Kennenlerngespräch werde ich näher auf die Inhalte des Betreuungsvertrages eingehen.